Arbeitsrecht | Beamtenrecht | Prüfungsrecht | Hochschulrecht

Kanzlei Benedict Bock in Mainz – Ihr kompetenter Fachanwalt

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Kanzlei Benedict Bock in Mainz – Ihr kompetenter Fachanwalt

Arbeitsrecht | Beamtenrecht | Prüfungsrecht | Hochschulrecht

Kanzlei Benedict
Bock in Mainz –
Ihr kompetenter Fachanwalt

Sie suchen kompetente Beratung in einer emotional schwierigen Situation?

Schon vor Jahren habe ich mich auf die Schwerpunkte Prüfungs- & Hochschulrecht sowie Arbeits- und Beamtenrecht spezialisiert. Mit dieser Expertise kämpfe ich für Ihr Recht!

In diesen Fällen ist Benedict Bock der richtige Anwalt für Sie

Für Arbeitnehmer

Sie haben von Ihrem Arbeitgeber eine Kündigung oder Abmahnung erhalten? Vielleicht sogar nach vielen Jahren, in denen Sie alles für das Unternehmen gegeben haben? Finden Sie sich damit nicht ab! Selbst wenn Sie gar nicht mehr für den Arbeitgeber arbeiten möchten, lohnt es sich, über eine Kündigungsschutzklage nachzudenken. Denn das erhöht die Chancen auf eine Abfindung erheblich. WICHTIG: Halten Sie unbedingt die dreiwöchige Frist zur Kündigungsschutzklage ein und vergeuden Sie keine Zeit!

Sie erfahren von Ihrem aktuellen Arbeitgeber, dass der Betrieb von einem anderen Unternehmen übernommen wird. Und nun haben Sie die Sorge, dass Sie Ihren Arbeitsplatz verlieren könnten? Oder Sie fragen sich allgemein, was das für juristische Konsequenzen hat? Inzwischen sind solche Übernahmen keine Ausnahme mehr. Um die Situation richtig einschätzen zu können, sollten Sie Ihre Rechte kennen. Es besteht zum Beispiel die Möglichkeit, dem Übergang eines Arbeitsverhältnisses aufgrund eines Betriebsübergangs zu widersprechen. 

Sie treten einen neuen Job an, aber der Arbeitsvertrag bereitet Ihnen Kopfzerbrechen. Denn es gibt Passagen, die Sie nicht verstehen. Bevor Sie einen Arbeitsvertrag unterschreiben, empfiehlt es sich, einen Fachanwalt für Arbeitsrecht einzuschalten. Gerade dann, wenn Sie Zweifel haben. Denn ein Arbeitsvertrag hat weitreichende rechtliche Folgen. Ich unterstütze Sie gerne dabei, einen möglichen Streitfall präventiv zu vermeiden.

Für arbeitgeber

Manchmal ist es unvermeidbar: Sie haben den undankbaren Job, einen Arbeitnehmer zu kündigen. Auch wenn es dafür sicher einen guten, berechtigten Grund gibt, ist hier (juristischer) Streit vorprogrammiert. Daher sollten Sie als Arbeitgeber VOR der Kündigung prüfen, welche Dinge zu beachten sind: Kündigungsfrist, Kündigungsschutz, Abmahnung, Abfindung, Aufhebungsvertrag … Ich stehe Ihnen gerne mit meiner langjährigen Erfahrung zur Verfügung.

Sie möchten als Gründer Ihre ersten Mitarbeiter einstellen oder als etablierter Unternehmer alle Arbeitsverträge auf den neuesten Stand bringen? Damit Ihnen später nichts auf die Füße fällt, sollte hier ein erfahrener Fachanwalt für Arbeitsrecht beratend zur Seite stehen. Selbst dann, wenn Ihr Unternehmen selbst Juristen beschäftigt.

Für Studierende

Sie sind durch eine Prüfung gefallen und stehen deshalb ggf. sogar vor der Exmatrikulation? In diesem Fall besteht die Möglichkeit, mit anwaltlicher Hilfe Widerspruch bzw. Klage einzureichen. Unabhängig vom Ergebnis hat dieses Verfahren aufschiebende Wirkung und Sie können mindestens (!) vorerst Ihr Studium fortsetzen.
Die Hochschule wirft Ihnen vor, in einer Prüfung getäuscht zu haben und lässt Sie deshalb durchfallen? In diesem Fall haben Sie das Recht, sich in einem Anhörungsverfahren zum Vorwurf zu äußern bzw. Widerspruch einzulegen. Wichtig: Geben Sie keine vorschnelle Stellungnahme ab! Es ist ratsam, sich von einem erfahrenen Fachanwalt beraten oder sogar vertreten zu lassen.
Sie haben den Traum vom Medizin- oder Jurastudium? Aber Ihre Bewerbung wurde – zu Ihrem Unverständnis – abgelehnt? Nicht in jedem Fall müssen Sie sich damit abfinden. Auch hier kann Widerspruch oder Klage gegen die Entscheidung der Hochschule eingereicht werden. Mittels eines Eilverfahrens besteht gegebenenfalls sogar die Möglichkeit, noch im kommenden Semester die Zulassung zum Studiengang zu erhalten. Das gilt auch für Masterstudiengänge!
Sie möchten den Studiengang wechseln, aber die Universität möchte Ihre mühsam erworbenen Scheine nicht anerkennen? Unter bestimmten Voraussetzungen hat die Hochschule gar keinen Spielraum und muss die Leistungen anrechnen. Mit meiner Unterstützung kann dieser Anspruch durchgesetzt werden – Notfalls durch ein Verfahren vor dem Verwaltungsgericht.

Für Beamte

Sie waren als Beamter über einen längeren Zeitraum krank? Häufig kommt es vor, dass Ihr Arbeitgeber Ihre Dienstfähigkeit vom Amtsarzt untersuchen lassen möchte. Aber auch Sie als Beamter haben Rechte, die Sie gegebenenfalls mit meiner juristischen Unterstützung durchsetzen können. Droht – im äußersten Fall – die ungewollte Versetzung in den Ruhestand, sollten Sie definitiv schnell handeln.

Sie haben eine dienstliche Beurteilung erhalten, mit der Sie alles andere als einverstanden sind? Zwar handelt es sich dabei nicht um einen „Verwaltungsakt“, aber die Beurteilung lässt sich mit einem Widerspruch angreifen und auf Rechtmäßigkeit prüfen. Und das, obwohl Ihr Dienstherr einen Beurteilungsspielraum hat. Dieser ist aber nicht grenzenlos. Wer im Recht ist, sollte nicht allein Ihr Arbeitgeber entscheiden, sondern im Zweifel ein Gericht.

Sie hängen sich seit Jahren ins Zeug und dann wird Ihre Beförderung abgelehnt? Genau wie bei anderen Bewerbungen gilt für diese offene Stelle auch der sogenannte „Bewerbungsverfahrensanspruch“. Dieser schützt Sie vor willkürlichen Entscheidungen Ihrer Vorgesetzten. Ob bei Ihrer Bewerbung bzw. bei ausgebliebenen Beförderungen alle Regeln eingehalten wurden, prüfe ich gerne für Sie.

Sie wähnten sich auf dem besten Weg zur Verbeamtung, aber nun wird Ihre gesundheitliche Eignung infrage gestellt? Egal, ob Lehrer oder Polizist: Tatsächlich kann nur derjenige verbeamtet werden, dessen Gesundheit geeignet ist. Ob der Amtsarzt bei Ihnen den für die längerfristige Prognose richtigen Maßstab angesetzt hat, können wir gemeinsam analysieren und im Zweifel von einem Gericht überprüfen lassen.

In allen Fällen der richtige Ansprechpartner

Die oben genannten Fälle sind nur einige Beispiel aus unserer täglichen Arbeit. Das Leistungsspektrum der Kanzlei Benedict Bock ist noch deutlich breiter. Wenn Sie also als Arbeitgeber, Arbeitnehmer, Studierender oder Beamter vor einer juristischen Herausforderung stehen, sollten Sie sich unbedingt bei mir melden.